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Was bedeutet es, "Kirchenvorstand" für unsere Kirchengemeinde zu
sein?
Der Kirchenvorstand ist der Gemeinde und dem Erzbistum
verantwortlich für den Erhalt der Sachwerte und dem ordnungsgemäßen
Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. Zugleich ist
er Arbeitgeber für die bei der Kirchengemeinde angestellten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, z.B. im Kindergarten oder der OT.
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde,
das sich aus Immobilien (Kirchengebäude, Kindergarten,
Gemeindezentrum, verpachtete Gebäude und Grundstücke) sowie
Bankguthaben, aus Einnahmen
durch Vermietung und Verpachtung sowie aus Zuweisungen vom Bistum
und für den Kindergarten und
der OT von der Stadt zusammensetzt. Aus dem Vermögen/den Einnahmen
sind die laufenden Kosten der Kirchengemeinde (Personalkosten,
Instandhaltungskosten, Anschaffungskosten
etc.) zu bestreiten.
Aufgrund seiner Aufgaben werden für den Kirchenvorstand Personen mit
besonderer Erfahrung und fundierten Sachkenntnissen, vor allem in
allgemeinen Rechtsfragen, Finanzangelegenheiten,
Personalangelegenheiten oder für den technischen Bereich benötigt.
Unser Kirchenvorstand besteht aus dem leitenden Pfarrer des
Kirchengemeindeverbandes Südhöhen, Herrn Gerd Stratmann, und acht
gewählten Mitgliedern. Die Zahl der Mitglieder bestimmt sich nach
der Anzahl der Gemeindemitglieder.
Da die Kirchengemeinde St. Joseph unter 5000 Gemeindemitgliedern
zählt, besteht unser KV aus acht gewählten Mitgliedern. Ergänzt wird
der Kirchenvorstand durch den nicht stimmberechtigten Entsandten des
Gemeinderates. Zur Entlastung des leitenden Pfarrers wurde auf
Antrag an das Erzbistum in unserer Gemeinde der 1. stellvertretende
Vorsitzende des KV als geschäftsführender Vorsitzender gewählt.
Durch die Einrichtung des geschäftsführenden Vorsitzes entfällt für
den leitenden Pfarrer die Vorbereitung und Leitung der KV-Sitzung.
Obwohl die Kirchenvorstandswahl im Abstand von drei Jahren
stattfindet, beträgt die Amtszeit der Mitglieder des
Kirchenvorstands sechs Jahre, da jeweils nur die Hälfte der
Mitglieder neu gewählt wird, so dass die Verbleibenden die
Kenntnisse und Erfahrungen an neu hinzukommende Mitglieder
vermitteln können.
Die Entscheidungsbefugnis des örtlichen
Kirchenvorstandes selbst hat sich durch Bildung des
Kirchengemeindeverbands als selbstständige juristische Person neben
der weiter bestehenden Kirchengemeinde auf wenige Sachgebiete
reduziert. Er ist überwiegend vorbereitendes Organ bzw. muss die
Beschlüsse des KGV umsetzen. Das bedeutet zwar nicht weniger Arbeit,
aber weniger Entscheidungsgewalt.
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Die zurückgehende Anzahl der Gemeindemitglieder und der damit
einhergehende drastische Rückgang der Kirchensteuereinnahmen führt
dazu, dass die zustehenden Mittel infolge der starken Kürzungen der
finanziellen Zuweisungen durch das Bistum immer knapper werden. Auch
das Controlling der Zahlen wird sehr dadurch erschwert, dass die
„buchhalterischen“ Daten nur sehr zeitverzögert zur Verfügung
gestellt werden können. Gegenüber vielen anderen Gemeinden haben wir
aber sicher den Vorteil, dass uns keine Millionenbeträge
verschlingende Sanierungen zum Beispiel eines Kirchturmes ins Haus
stehen, obwohl auch wir feststellen müssen, dass die Aufwendungen
für „Dach und Fach“, wie es fachmännisch heißt, in den letzten
Jahren drastisch angestiegen sind.
Aufgrund der begrenzten finanziellen Spielräume wird es immer
wichtiger werden, das viele Gemeindemitglieder sich nach ihren
Möglichkeiten aktiv einbringen. Das kann durch finanzielle
Zuwendungen in Form von Sach- oder Geldspenden geschehen, aber auch
durch den ehrenamtlichen Einsatz bei „Sonderaktionen“. Wir sind als
Kirchenvorstand unserer Kirchengemeinde sehr erleichtert darüber,
dass wir hier immer wieder eine starke Unterstützung durch unsere
sehr lebendige Gemeinde erleben.
Haben Sie Fragen, Anregungen oder auch Kritik? Bitte sprechen Sie uns gerne direkt an; wir sind aber auch über unser Pfarrbüro erreichbar, Frau Rochowiak leitet Ihre Anliegen immer direkt an uns weiter!